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Inkraftsetzung neues Waffengesetz

Inkraftsetzung neues Waffengesetz

Die Inkraftsetzung des neuen Waffengesetzes erfolgt voraussichtlich am 12.12.2008. Bereits verfügbar ist das Bestellformular für den Europäischen Waffenpass (EFWP).

Dieser wird nur benötigt, wenn Sportgeräte (ohne Druckluft-Sportgeräte) vorübergehend im grenzüberschreitenden Reiseverkehr in ein Schengen-Land verbracht werden sollen. Jeder Kanton regelt die Ausstellung des EFWP eigenständig. Die kantonalen Waffenbüros sind unter dem Link zu finden. Dem Gesuch an das Waffenbüro des Wohnortkantons sind beizulegen:

  • Auszug aus dem schweizerischen Zentralstrafregister (nicht älter als 3 Monate)
  • Kopie Ihrer ID oder Ihres Passes
  • zwei aktuelle Passfotos

Der EFWK ist fünf Jahre gültig; er kann 2x um zwei Jahre verlängert werden. Es ist mit Kosten von Fr. 150.- zu rechnen. Trotz einer gewissen Vereinheitlichung der Vorschriften in den Schengen-Staaten sind bei jeder Reise ins Ausland die jeweiligen Einfuhrbedingungen des Schengen-Staates zu beachten, der besucht oder durchreist wird. Im EFWP können insgesamt 13 Waffen eingetragen werden; d.h. es sind für die Anmeldung nötigenfalls mehrere Bestellformulare zu verwenden.

Noch nicht verfügbar ist die Informationsbroschüre sowie das Bestellformular. Sobald neue Informationen verfügbar sind (voraussichtlich Ende November 2008) wird die Geschäftsstelle wieder informieren.

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