Bundesprogramm
Schiesspflicht 2012
die Armeeangehörigen welche 2011 die Rekrutenschule absolviert haben, bis und mit Jahrgang 1978.
Armeeangehörige, welche 2011 aus der Armee entlassen wurden, sind nicht mehr schiesspflichtig, es darf aber "Freiwillig" Absolviert werden!
Entlassungen 2012:
Auf den 31.12.2012 werden die folgenden AdA aus dem Militärdienst entlassen:
Soldaten, Gefreite, Obergefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister des Jahrgangs 1978 sowie 1979 –1982, sofern
die Dienstleistungspflicht erfüllt ist.
/
Armeeangehörige, welche ihre Dienstpflicht in der zweiten Jahreshälfte erfüllen, werden erst im darauffolgenden Jahr aus
der Militärdienstpflicht entlassen und sind deshalb schiesspflichtig.
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:
Das Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten, das Dienstbüchlein, das Schiessbüchlein oder der Militärische
Leistungsausweis,
ein amtlicher Ausweis, die persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug, der persönliche Gehörschutz. Bei
fehlenden Unterlagen wenden Sie sich an die Militärbehörde Ihres Wohnkantons.
Bedingungen
Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wer mindestens 42 Punkte erreicht hat und nicht mehr als 3 Nuller geschossen hat.
- Merkblatt über das Schiesswesen ausser Dienst 2012 (Neu: 25.01.2012)
- Info zur Schiespflicht zu 2012 (Neu: 25.01.2012)
Weitere nützliche Infos
- Dispensionsgesuch Sie können dieses Jahr aus triftigen Gründen nicht schiessen? Sie müssen ein Gesuch um Dispensation von der Schiesspflicht stellen.

